Du hast den Ausbildungsvertrag für deine Traum-Ausbildung unterschrieben und freust dich jetzt darauf, dass es bald losgeht? Herzlichen Glückwunsch! Den ersten Schritt in Richtung deines späteren Berufs hast du bereits geschafft. Jetzt musst du nur noch erfolgreich deine Zeit als Auszubildender absolvieren. In durchschnittlich drei Jahren wirst du viel Neues lernen, deine Zeit mit anderen jungen Menschen verbringen und die Rechten und Pflichten von Auszubildenden näher kennenlernen – und ja, da hast du ganz richtig gelesen: Neben all den Rechten, die Auszubildende haben, gibt es auch einige Pflichten zu beachten. Wir klären dich heute über beides auf!
Rechte und Pflichten von Auszubildenden
Mit dem Unterschreiben des Ausbildungsvertrages verpflichtet sich das gewählte Unternehmen dazu, deine Rechte zu beachten – du als Auszubildender verpflichtest dich aber ebenso, deine Pflichten einzuhalten. Solltest du dies nicht tun, kann es zu Konsequenzen kommen. Im schlimmsten Fall flattert dir die Kündigung ins Haus. Damit es gar nicht erst soweit kommt, haben wir hier deine Pflichten als Azubi zusammengefasst:
Pflichten der Auszubildenden
Das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, regelt genau, wie du dich während deiner Ausbildung zu verhalten hast. Diese sieben Pflichten für Azubis werden hervorgehoben:
- Teilnahmepflicht am Berufsschulunterricht: Damit du den theoretischen Teil deiner dualen Ausbildung nicht vernachlässigst und alles nötige Wissen für deinen späteren Beruf mit auf den Weg bekommst, bist du verpflichtet, an Ausbildungsmaßnahmen wie dem Berufsschulunterricht teilzunehmen.
- Einhaltung der Ordnung an deinem Arbeitsplatz: Hiermit ist nicht nur gemeint, dass du deinen Müll ordentlich wegwirfst. Es gibt Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften, Kleiderordnungen, Regelungen zu Schutzbekleidungen, Rauchverbote und vieles mehr. Am Arbeitsplatz müssen sich Auszubildende also an diese Regeln halten.
- Sorgfältige Ausführung: In deiner Ausbildung wirst du von weisungsberechtigten Personen Aufgaben und Vorgaben bekommen. Azubis sind während ihrer Ausbildung dazu verpflichtet, diese sorgfältig und ordentlich durchzuführen.
- Anweisungen befolgen: Wenn eine weisungsberechtigte Person oder dein Ausbilder dir Weisungen geben, dann musst du diese als Azubi befolgen, solange sie relevant für deine Ausbildung sind. Ständiges Kaffee holen, den ganzen Tag putzen oder Essen besorgen, gehören beispielsweise nicht zu diesen wichtigen Weisungen.
- Schweigepflicht: Es ist Pflicht, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Wenn du dir nicht sicher bist, welche Informationen vertraulich zu behandeln sind, dann frag lieber immer zwei Mal nach.
- Pflegliche Behandlung: Das verwendete Material, Computer, Maschinen, Werkzeug und Co. müssen mit Sorgfalt und pfleglich vom Azubi behandelt werden. Weiterhin darfst du sie nur für die dir übertragenen Aufgaben nutzen.
- Der Ausbildungsnachweis: Während der Ausbildung sind alle Auszubildenden verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis zu führen. Im Berichtsheft dokumentierst du als Azubi, welche Aufgaben und Schulungen du bekommst und erledigen darfst. Zur Abschlussprüfung muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Berichtsheft von den Auszubildenden bei der zuständigen Kammer (Industrie-, Handwerks- oder Handelskammer) abgegeben werden, um zu dieser zugelassen zu werden.
Rechte der Auszubildenden
Natürlich musst du dich nicht nur du als Azubi an Regeln und Pflichten halten – dein Ausbildungsbetrieb muss das Ausbildungsverhältnis ebenso ordentlich gestalten und sich an die Vorschriften des BBiG halten. Die wichtigsten Pflichten der Ausbildungsbetriebe sind gleichzeitig deine Rechte als Azubi und wie deine Pflichten im BBiG geregelt:
- Unterricht: Damit du alles Wichtige für deinen späteren Beruf lernen kannst, ist der Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, dich für den Besuch der Berufsschule freizustellen. Der Betrieb kann dich nicht dazu zwingen, aufgrund von Arbeit oder Ähnlichem die Schule nicht zu besuchen.
- Das Recht auf Ausbildung: Jeder Ausbildungsberuf ist genau durchgeplant. In der Ausbildungsverordnung findet sich eine genaue zeitliche Gliederung der Ausbildung wieder. Es ist festgehalten, welche Kenntnisse und Fähigkeiten während der Ausbildung übermittelt werden müssen und der Betrieb hat dafür zu sorgen, dass das Ausbildungsziel von allen Auszubildenden erreicht wird.
- Geeignete Ausbilder: Damit eine Ausbildung erfolgreich abläuft und du wirklich etwas lernst, hast du als Azubi das Recht auf einen qualifizierten Ausbilder. Dieser muss demnach über eine abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung und einer erfolgreichen Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung verfügen.
- Fürsorgepflicht: Es muss dafür gesorgt werden, dass du während der Ausbildung körperlich nicht in Gefahr gerätst und dich auch charakterlich weiterentwickeln kannst.
- Kostenlose Ausbildungsmittel: Alle benötigten Arbeitsmaterialien – egal, ob Hammer, Laptop oder Kreissäge – müssen dir von deinem Ausbilder kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
- Berichtsheft: Der Betrieb ist dazu verpflichtet, dich zum Führen deines Berichtsheftes zu motivieren. Auch in der Arbeitszeit müssen Freiräume für die Aktualisierung des Berichtsheftes gegeben sein. Weiterhin muss das Berichtsheft regelmäßig von Ausbildern durchgeschaut werden.
- Angemessene Aufgaben: Die Aufgaben, die dir im Alltag gestellt werden, müssen dem Ausbildungszweck dienen. Sollte dies nicht der Fall sein, und du müsstest beispielsweise den ganzen Tag Kaffee kochen, dann hättest du das Recht auf Arbeitsverweigerung. Ausbildungsfremde Tätigkeiten sind Aufgaben, die nicht dem Ausbildungsziel dienen und deine körperliche Belastung übersteigen könnten. Hierzu können beispielsweise Akkord- und Fließbandarbeit, Urlaubs- und Krankheitsvertretung oder private Besorgungen für deinen Chef gehören.
- Freistellung: Für Prüfungen, die Berufsschule oder anderweitige Ausbildungsveranstaltungen muss dein Chef dich von der Arbeit freistellen.
- Zeugnis: Wenn du deine Ausbildung mit viel Mühe und Arbeit erfolgreich abgeschlossen hast, dann möchtest du natürlich auch das entsprechende Zeugnis ausgestellt bekommen. Dieses muss dir nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Bei einem einfachen Zeugnis werden Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung genannt. Solltest du ein qualifizierendes Zeugnis wollen, dann musst du dies ausdrücklich sagen. In diesem wird auch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung vorhanden sein.
Wie du siehst, gibt es sowohl für dich als Azubi als auch für deinen Ausbildungsbetrieb während der Ausbildung einiges zu beachten. Aber lass dich davon nicht abschrecken. Mit dem richtigen Engagement und Spaß an der Arbeit wirst du deine Pflichten ohne Probleme einhalten können und der Betrieb deiner Wahl wird ebenso das Beste geben, um dir deine Ausbildung besonders gut zu gestalten.
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