In einer Ausbildung bekommt man zwar seine eigene Ausbildungsvergütung, so manches Mal reicht diese aber vorne und hinten nicht. Oft muss monatlich Miete gezahlt werden, es sollte Essen auf den Tisch kommen und auch die Möglichkeit bestehen, die Familie und Freunde in der Heimat zu besuchen, sollte man weggezogen sein. Wenn das Geld knapp ist, gibt es unterschiedlichste staatliche Förderungen, die beantragt werden können – nach genauer Überlegung kann aber auch ein Nebenjob zusätzlich zur Ausbildung begonnen werden. Um sich rechtlich hierbei nicht in eine verzwickte Position zu bringen und auch den Betrieb nicht zu verärgern, gibt es einiges zu beachten, bevor der Nebenjob gestartet werden kann:
Der Nebenjob – zu viel Stress neben der Ausbildung?
Bevor du wirklich darüber nachdenkst, einen Nebenjob zu starten, solltest du dir bewusst darüber werden, dass dies für dich sehr stressig werden kann. In einer Ausbildung arbeitest du in der Regel 38 bis 40 Stunden pro Woche, du bist also den ganzen Tag beschäftigt und musst im Anschluss häufig noch für die Berufsschule lernen und dich auf Tests vorbereiten. Ein Nebenjob müsste sich entweder auf die Abende konzentrieren oder nur am Wochenende stattfinden. Ob du bei all den Tätigkeiten noch genügend Zeit hast, um herunterzufahren und dich zu entspannen, ist schwer zu sagen. Für deine mentale und körperliche Gesundheit sind Pausen sehr wichtig und mit einem zusätzlichen Nebenjob zur Arbeit und Berufsschule könntest du dich übernehmen. Wenn du dir aber sicher bist, dass du deine Arbeitszeit und die Zeit im Nebenjob managen kannst, dann gibt es rechtliche Aspekte, die du beachten musst.
Rechtliche Aspekte: Was gibt es beim Job neben der Ausbildung zu beachten?
Das Wichtigste ist, dass dein Arbeitgeber damit einverstanden ist, dass du als Auszubildender einen Nebenjob beginnen möchtest. Wenn du wegen des neuen Jobs deinen Platz im Ausbildungsbetrieb verlieren würdest, dann wäre das ein schlechter Tausch. Besprich dich also in jedem Fall als Erstes mit deinem Ausbilder und deinem Arbeitgeber, bevor du irgendwelche weiteren Schritte in die Wege leitest. Aber auch dieses Gespräch könnte durch einen Blick in den Ausbildungsvertrag schon nichtig werden. Dort finden sich weitere Informationen zu deiner Ausbildung und es könnte sein, dass von einem Verbot einer weiteren beruflichen Beschäftigung die Rede ist. Sollte dies der Fall sein, dann kannst du den Gedanken an einen Nebenjob während deiner Berufsausbildung wieder beiseitelegen – dein Arbeitgeber möchte deine vollste Konzentration und Aufmerksamkeit auf der dualen Ausbildung oder schulischen Ausbildung.
Konkurrenz zwischen den Betrieben
Wenn dir kein Verbot in die Quere kommt und dein Arbeitgeber mit einem Job neben der Ausbildung einverstanden ist, dann kann die Suche losgehen. Achte hier darauf, dass das Unternehmen, für welches du zukünftig zusätzlich arbeiten wirst, nicht in Konkurrenz zu deinem Ausbildungsbetrieb steht. Dies würde ein schlechtes Licht auf dich als Azubi und deinen Arbeitgeber werfen.
Gesetzliche Arbeitszeit
Gesetzliche Arbeitszeiten dürfen auch im Minijob nicht missachtet werden. Als Erwachsener darfst du 48 Wochenstunden verteilt auf sechs Werktage arbeiten. Diese Zeit darf nicht überschritten werden. Nach einer 40-Stunden-Woche in der Ausbildung dürften demnach nur noch am Samstag acht Stunden gearbeitet werden. Für minderjährige Azubis sind die Regelungen noch strenger: Es dürfen nur 40 Arbeitsstunden auf fünf Wochentage verteilt werden. Ein Nebenjob würde also rechtlich nur funktionieren, wenn du unter der Woche fünf Stunden täglich im Betrieb arbeitest und die restlichen drei Stunden in deinem Minijob.
Bundesurlaubsgesetz
Weiterhin muss beachtet werden, dass du auch in deinem Urlaub nicht in dem Nebenjob tätig sein darfst. Der Paragraf acht des Bundesurlaubsgesetzes besagt, dass Arbeitnehmer im Urlaub keine Erwerbstätigkeit leisten dürfen, die dem Urlaubszweck widersprechen. Das bedeutet: Der Urlaub ist zum Entspannen da, nicht zum Arbeiten. Der Nebenjob muss während des Urlaubs auf Eis gelegt sein, es können keine Stunden aufgebaut oder nachgeholt werden.
450-Euro-Grenze
Aus finanzieller Sicht ist es wichtig, dass das Gehalt deines Nebenjobs monatlich nicht über 450 Euro kommt. Sollte dies passieren, müsstest du zusätzliche Steuern zahlen. Solltest du in deiner Ausbildung BAföG beziehen, kann sich das höhere Einkommen auch bei deinen BAföG-Satz bemerkbar machen. Dies passiert aber nur, wenn du die 450-Euro-Grenze überschreitest.
Um den Stress eines Nebenjobs für ein erhöhtes Einkommen zu vermeiden, kannst du schauen, ob du nicht lieber staatliche Hilfe in Anspruch nehmen möchtest. Dies ist nichts, wofür man sich schämen muss – die Förderungen sind schließlich dafür da, dass jede Person in Deutschland die Chance bekommt, ihren beruflichen Werdegang ungehindert zu durchlaufen. Verschiedene Förderungen haben unterschiedliche Voraussetzungen, damit du einen Anspruch auf sie hast. Es gibt beispielsweise BAföG, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Wohngeld oder Bildungskredite. Schau doch einfach bei unserem Blogbeitrag über finanzielle Hilfe in der Ausbildung vorbei – dort findest du alle wichtigen und relevanten Informationen zu dem Thema und kannst dich für den – für dich – richtigen Weg entscheiden.