Nach der Schule eine passende Ausbildung finden gestaltet sich für alle schwierig, besonders aber für junge Menschen mit einem Handicap. Grundsätzlich stehen Jugendlichen mit Behinderung alle Möglichkeiten und Ausbildungswege offen, denn schlussendlich haben alle ein Recht auf Bildung! Jedoch kann es auch zu Unstimmigkeiten mit dem neuen Arbeitsplatz kommen. Daher solltest du die Anforderungen deines Wunschberufs genau anschauen und mit deinem Können und deinen Möglichkeiten abgleichen. Gibt es Tätigkeiten, die nicht so ohne Weiteres auszuführen sind? Vielleicht gibt es Hilfsmittel mit denen du diese Aufgaben erfüllen kannst. Doch welche Möglichkeiten hast du in einer Ausbildung richtig durchzustarten und wo erhältst du die notwendige Unterstützung?

Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung

Du weißt schon ganz genau wo du deine Ausbildung machen möchtest? Es ist schlau im Vorfeld festzustellen, ob du mit deiner Einschränkung alle Tätigkeiten ausführen könntest. Das sollten nicht nur Leute mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung in Betracht ziehen, sondern auch junge Menschen mit chronischen Krankheiten oder Lernbehinderungen.

Die beste Möglichkeit, um herauszufinden, ob du für die Ausbildung geeignet bist, ist ein klassisches Praktikum. Du erfährst aus nächster Hand, ob du die Tätigkeiten ohne Probleme ausführen kannst. Falls alles klappt, du dich gut anstellst und auch wohl fühlst, besteht die Möglichkeit, dass dir der Betrieb direkt einen Ausbildungsplatz anbietet. Wenn die Tätigkeiten nicht so sind, wie du sie dir vorgestellt hast, kannst du die Berufswahl nochmals überdenken und dich anderweitig umschauen, bis du schlussendlich deinen Traumberuf gefunden hast.

Behinderung erwähnen, oder nicht?

Sollte man seine Behinderung vorab direkt im Anschreiben oder der eigentlichen Bewerbung erwähnen, oder lieber erst einmal unkommentiert lassen? Manche Bewerber befürchten, dass sie sich mit der Erwähnung ihrer Behinderung direkt ein Eigentor schießen und somit keine Chance auf ein Vorstellungsgespräch bekommen. Doch dann gibt es auch diejenigen Bewerber, die gleich von Anfang an mit offenen Karten spielen möchten. Doch: Solange die Behinderung den Auszubildenden nicht bei der Ausübung der ausgeschriebenen Stelle einschränkt, ist er nicht verpflichtet, diese in seinen Bewerbungsunterlagen zu erwähnen. Insofern ist es jedem selbst überlassen – je nach eigenem Empfinden – ob eine Behinderung in das Bewerbungsschreiben mit aufgenommen wird oder nicht. Ist die Behinderung z.B. durch einen Rollstuhl auf den ersten Blick erkennbar, so ist es für den Personalchef sicher angenehm, dies vorher zu wissen. Er kann sich so besser auf das Bewerbungsgespräch vorbereiten und auf barrierefreie Räumlichkeiten achten.

Hilfe vor und während der Ausbildung

Berufsbildungswerk (BBW):

Das Berufsbildungswerk ist eine Kombination aus Berufsschule, Praxis, Beratung und in manchen Fällen ein betreutes Internat. Die Lehrkräfte, Berater und Ausbilder kennen die besonderen Arten der Behinderungen. In der Ausbildung kannst du wählen, ob du den theoretischen Teil in einer Berufsschule oder in einem solchen BBW absolvieren willst. Das Ziel des Berufsbildungswerkes ist es jungen behinderten Menschen zu einer Ausbildung und/oder Weiterbildung zu verhelfen. Die Möglichkeit einen Beruf zu erlernen, der speziell für benachteiligte junge Erwachsene angepasst wurde, ist auch gegeben.

Integrationsfachdienst (IFD):

Der IFD ist die Schnittelle zwischen Bundesagentur für Arbeit, Integrationsamt und Rehabilitationsträgern. Die IFD berät nicht nur junge Auszubildende, sondern auch die jeweiligen Unternehmen. Die Firmen werden in notwendigen Punkten beraten wie z.B Unterstützung bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz, Beantragung notwendiger Fördermittel und Erledigung sämtlicher anfallender Formalitäten. Doch was viel wichtiger ist, die IFD greift Auszubildenden aktiv unter die Arme, indem sie in folgenden Punkten beratend und unterstützend zur Seite steht:

  • Suche von beruflichen Alternativen
  • Hilfe bei der individuellen Bewerbung
  • Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern
  • Klärung von leistungs- und förderrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei allen Herausforderungen nach der Arbeitsaufnahme
  • Erledigung sämtlicher Formalitäten
  • Organisation der (technischen) Anpassung des Arbeitsplatzes
  • Begleitung der gesamten innerbetrieblichen Umsetzung
  • Unterweisung von Kollegen und Vorgesetzten über die Auswirkung des Handicaps
  • Unterstützung bei der Lösung sozialer und persönlicher Probleme

Diese Unterstützung ist komplett kostenlos. Die Kosten werden von der Agentur für Arbeit und/oder dem Integrationsamt übernommen.

Integrationsamt:

Die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Sie sind gleichermaßen für die Förderung behinderter Menschen, als auch für Arbeitgeber tätig. Das Amt ist außerdem zuständig für:

  • Leistungen für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber
  • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
  • Kurse und Öffentlichkeitsarbeit
  • Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe

Rechtsgrundlagen

Um allen Menschen im Beruf die gleiche Chance zu ermöglichen, gibt es verschiedene Gesetzesgrundlagen. Im Grundgesetz ist niedergeschrieben, dass keiner wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf (Artikel 3 Absatz 3)! Alle weiteren Punkte werden im Gleichbehandlungsgesetz aufgeführt.
Außerdem sind Unternehmen, ab einer Größe von 20 Angestellten, dazu verpflichtet, bei privaten fünf Prozent und bei öffentlichen Einrichtungen sechs Prozent ihrer Stellen an behinderte Menschen zu vergeben. Andernfalls wird eine Strafzahlung für jeden unbesetzten Arbeitsplatz fällig.

Unsere Tipps: Bewerbung mit Behinderung

  • Überlege dir genau, wo du dich bewirbst

    Neben der Frage, wie du mit der Behinderung umgehst, ist auch die Frage, bei wem du dich bewirbst, entscheidend. In der Regel sind öffentliche Institutionen sowie größere Unternehmen mit der entsprechenden Infrastruktur aufgeschlossener.

  • Nimm Kontakt mit der Schwerbehindertenvertung auf

    In großen Unternehmen gibt es meist eine Person, die sich um die Belange behinderter Arbeitnehmer kümmert. Setzte dich vor der Bewerbung direkt mit dieser Person in Verbindung. Das kann ein erster Schritt sein, um herauszufinden, ob eine Bewerbung bei dem jeweiligen Unternehmen Sinn macht.

  • Füge ein ärztliches Gutachten zu deinen Anlagen

    Ein ärztliches Gutachten oder aber auch der Schwerbehindertenausweis helfen dem Personalchef dabei, zu verstehen, inwieweit dich deine Behinderung einschränkt. Daraus sollte hervorgehen, welche Tätigkeiten du im Einzelnen nicht ausüben kannst und welche Arbeitsbedingungen du meiden solltest.

  • Verzichte auf medizinisches Fachchinesisch

    Deine Krankheit sollte zwar korrekt bezeichnet werden, jedoch solltest du bedenken, dass sich deine Bewerbung eventuell an einen Personalchef richtet, der noch nie etwas von deiner Erkrankung gehört hat und auch sonst über kein medizinisches Fachwissen verfügt. Beschreibe so einfach wie möglich, worin deine Behinderung liegt und wie diese sich äußert.