Für viele ist das Ausbildungsgehalt das erste „richtige“ Gehalt. Natürlich freut man sich, wenn der Kontostand jeden Monat etwas ansteigt, aber es wird auch schnell deutlich, dass das Einkommen in der Berufsausbildung in den meisten Fällen nicht so groß ist, wie man es sich vielleicht erhofft. Nach Abzug von Steuern und Versicherungen bleiben in der Ausbildung nicht mehr all zu viele finanzielle Mittel übrig. Oft helfen hier die Eltern aus und überweisen monatlich einen festen Betrag, mit dem gewirtschaftet werden muss – aber nicht in jedem Haushalt kann davon ausgegangen werden, dass die Eltern finanzielle Hilfe bieten können. Für diesen Fall gibt es unterschiedlichste staatliche Unterstützung, durch die du deine Ausbildung meistern und gleichzeitig komfortabel leben kannst. Von BAföG über Schüler-BAföG bis hin zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), gibt es einige Möglichkeiten und Förderungen, die einem jeden Auszubildenden zur Verfügung stehen.
BAföG in der Ausbildung
Da es verschiedene Typen von Ausbildungen gibt, werden auch unterschiedliche Arten der Förderung angeboten. Bei einer schulischen Ausbildung besteht in den meisten Fällen beispielsweise kein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe. Dafür hast du hier die Möglichkeit, Leistungen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beziehen. BAföG muss von dir beantragt werden und wird dann individuell berechnet. Dein eigenes Einkommen, das deiner Eltern und deines Partners oder deiner Partnerin werden hierbei berücksichtigt. Auch mögliche Rücklagen oder Sparkonten spielen in der Beantragung und Berechnung des BAföG eine Rolle. Deinen Antrag musst du in deiner Stadt beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen – alle benötigten Dokumente bekommst du vor Ort. Es gibt auch die Möglichkeit, BAföG über das Internet zu beantragen. Die finanzielle Förderung muss nicht zurückgezahlt werden und liegt bei einem Höchstsatz von 590 Euro.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in der Ausbildung
Wenn die Kosten für den eigenen Haushalt zu hoch werden und das Ausbildungsgehalt nicht zum Überleben ausreicht, dann kann die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen weiterhelfen. Um die monatliche Unterstützung des Arbeitsamtes jedoch zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Einer der folgenden Fälle sollte auf dich zutreffen, um dich für die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) qualifizieren zu können:
- Du nimmst an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil.
- Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung und dein Ausbildungsbetrieb ist so weit von deinem Zuhause entfernt, dass du nicht weiterhin bei deinen Eltern leben kannst.
- Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung, bist über 18 und/oder lebst mit deinem Partner oder deiner Partnerin zusammen.
- Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung, hast mindestens ein Kind und lebst nicht mehr bei deinen Eltern.
Wenn einer dieser Fälle auf dich zutrifft, dann kannst du einen Antrag für BAB an die Bundesagentur für Arbeit stellen und wirst bald erfahren, ob dieser angenommen oder abgelehnt wurde. Mit dem BAB-Rechner kannst du online ermitteln, ob du einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hast. Das Ergebnis dieses Tests ist jedoch unverbindlich, du kannst also trotz negativem Ergebnis einen Antrag stellen. Am besten beantragst du BAB vor Beginn deiner Ausbildung, du erhältst den finanziellen Zuschuss nämlich nur rückwirkend ab dem Monat, in dem du den Antrag gestellt hast.
Wohngeld in der Ausbildung
Wenn du weder BAföG noch BAB beantragen kannst, dann steht dir als Azubi noch das Wohngeld zur Verfügung. Dieses soll dich dabei unterstützen, deine Miete für die Wohnung zahlen zu können. Du musst hierfür volljährig sein und deinen Ablehnungsbescheid für BAB bereit halten. Auch musst du nachweisen, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und die Kosten für die Miete daher selbst tragen musst. Wie viel Wohngeld du bekommst, ist von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel der Anzahl der berücksichtigten Haushaltsmitglieder abhängig und wird individuell berechnet.
Bildungskredite in der Ausbildung
Mit mindestens 18 Jahren aber maximal 36 Jahren kannst du in den letzten 24 Monaten vor Abschluss deiner Ausbildung einen Bildungskredit bei der Bundesregierung beantragen. Der Bildungskredit ist flexibel anpassbar und anders als BAföG, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Via Online-Formular kann der Antrag gestellt und der Abschluss der Ausbildung somit gewährleistet werden. Bildungskredite müssen abhängig vom Einkommen zurückgezahlt werden.
Kindergeld in der Ausbildung
Solltest du in deiner Ausbildung noch nicht älter als 25 Jahre sein, hast du weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Dieses bekommen deine Eltern für dich und sollten es als Teil des Lebensunterhalts während deiner Berufsausbildung an dich weiterleiten. Der monatliche Betrag liegt für ein bis zwei Kinder bei 204 Euro pro Kind, bei drei Kindern sind es 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, wird aber nur bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt. Ab dann muss sich um eine Alternative bemüht werden.
Leistungen nach §27 SGB II in der Ausbildung
Bei diesen Zuschüssen handelt es sich um Notfalldarlehen, welche unter besonderen Umständen beantragt werden können. Sie können dir in finanziellen Notsituationen gut weiterhelfen, müssen aber nach der Ausbildung zurückgezahlt werden. Wenn sich beispielsweise die Zahlung des BAföG stark verzögert, können Notfalldarlehen die kritische Zeit zwischen dem Ausbildungsbeginn und der ersten Zahlung überbrücken. Auch wenn du deine Ausbildung durch Behinderung oder Krankheit nicht im vorgegebenen Zeitraum beendet kannst und BAB und BAföG nicht mehr gezahlt werden, kannst du die Leistungen nach Paragraf 27 des Sozialgesetzbuches II beantragen.
Wie du sehen kannst, gibt es viele Möglichkeiten, wie du deine erste Ausbildung auch absolvieren kannst, wenn das Geld etwas knapper ist und das Einkommen vielleicht vollständig für die Miete aufgebracht wird. Fast jeder hat auf die ein oder andere Unterstützung des Staats Anspruch und kann sich so weiterbilden und die eigene Zukunft ausbauen.
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